Prüfung von Feststellanlagen
Periodische Überwachung vor Ort | |
Der Betreiber ist verpflichtet, die Feststellanlage ständig betriebsfähig zu halten und mindestens einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion zu prüfen. Insbesondere sind dabei die angeschlossenen Rauch- und Thermoschalter durch Simulation der Brand-Kenngröße (z.B. Prüfgas) zu prüfen. Mindestens einmal jährlich muss der Betreiber eine Prüfung aller Geräte sowie die Wartung der Anlage vornehmen lassen. |