Von der Handwerks-kammer von München und Oberbayern öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger im Elektroinstallateur-
Handwerk
VDS-Zertifizierter Sachverständiger zur Prüfung Elek-
trischer Anlagen

Gefährdungsbeurteilung

Organisation und Umsetzung der Prüfungen elektrischer Anlagen
nach BetrSichV
Gemäß § 3 (1) der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5 der BetrSichV, des § 16 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der allgemeinen Grundsätze des § 4 ArbSchG die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Nach § 3 (3) BetrSichV sind für diese Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Zu den Arbeitsmitteln zählen sowohl überwachungsbedürftige Anlagen (z. B. elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen) als auch ortsveränderliche Betriebsmittel.

Grund genug also die Anforderungen, die die Betriebssicherheitverordnung an die Betreiber von elektrischen Anlagen stellt näher zu beleuchten. Insbesondere die nach BetrSichV geforderten Prüfungen von Arbeitsmitteln und deren rechtssichere Beurteilung und Dokumentation, stellen in der Praxis eine nicht zu unterschätzende Herausforderung für Elektrofachkräfte bzw. befähigte Personen dar.

< zurück