Von der Handwerks-kammer von München und Oberbayern öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger im Elektroinstallateur-
Handwerk
VDS-Zertifizierter Sachverständiger zur Prüfung Elek-
trischer Anlagen

Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach VDE 0105-100 (BGV A3)

Die Unfallverhütungsvorschriften (hier BGV A3 - früher BGV A2 und VBG 4) der Berufsgenossenschaften sind autonome Rechtsverordnungen. Sie gelten für Unternehmen und Versicherte der Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften.

Warum Prüfen?
Die Verbesserung unseres Lebensstandards, die zunehmende Automatisierung bedingt eine weiter fortschreitende Elektrifizierung. Es werden immer mehr Verbraucher installiert, Elektroanlagen erweitert und immer mehr elektrische Geräte in Betrieb genommen. Um gegen Unfälle mit elektrischen Strom sicher zu sein, sind eine fachgerechte Erstellung und vor Inbetriebnahme sowie in regelmäßigen Abständen Überprüfungen erforderlich. Die Prüfung von Arbeitsmitteln, überwachungsbedürftigen sowie überwachungspflichtigen Anlagen wird seit Oktober 2002 durch die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gesetzlich geregelt.

Jeder Betreiber einer Elektroanlage muss "im Falle eines Falles" nachweisen, dass er seinen Betreiberpflichten nachgekommen ist, andernfalls droht ein immenses Haftungsrisiko. Als Betreiber einer Elektroanlage ist jeder anzusehen, in dessen Verantwortungsbereich sich eine Elektroanlage befindet:
Unternehmer, Arbeitgeber, Haus- und Wohnungsbesitzer, Vermieter, Hausverwaltungen, Kommunen, Vereine, etc.

Die Einhaltung der Betreiberpflichten ist nicht nur bürokratische Pflichterfüllung - sie schützt Menschenleben, vermindert wirtschaftliche Schäden (Brandschutz, Personenschutz, Betriebsunfall, etc.) und Haftungsrisiken. Hierfür gibt es Prüfbestimmen wie. z.B.

  • BGV A3 - Prüfung der Gebäudeinstallation
  • VDE 0105 - Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes ortsfester Betriebsmittel

Anhand dieser Prüfungen werden Veränderungen in der Anlage erkannt, so dass Ihr vertrauter Hauselektriker sofort an der richtigen Stelle die richtigen Maßnahmen ergreifen kann.

Wie oft Prüfen?
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind nach der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers regelmässig zu prüfen. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (DIN/VDE0100Gruppe 700) mindestens alle 12 Monate

Wer führt diese Prüfung durch?
Als Ihr Partner in Ihrer Nähe führe ich unter anderem wiederkehrende Prüfungen an elektrischen Anlagen durch. Hohe fachliche Kompetenz mit knapp 30 Jahren Berufserfahrung, wiederholt geprüft und zertifiziert, sowie ausgestattet mit modernster Messtechnik mache ich mir und Ihnen ein aussagekräftiges Bild über den momentanen Anlagenzustand und Ihrer Betriebsmittel

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