Von der Handwerks-kammer von München und Oberbayern öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger im Elektroinstallateur-
Handwerk
VDS-Zertifizierter Sachverständiger zur Prüfung Elek-
trischer Anlagen

Prüfung und Berechnungen von Rauchabzugsanlagen (NRA)

Zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten sind RWA – Anlagen, sprich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, ein bedeutender Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes geworden. Mit verantwortungsvoller Strategie bei der Planung kann eine maximale Schadensbegrenzung oder Schadensverhinderung durchgeführt werden. Je nach Gebäudeart sind die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, Vorschriften und Empfehlungen zu berücksichtigen. Nur durch richtige Anwendung der für den Gebäudetyp zutreffenden Grundlage kann eine korrekte Angebotsaussage unter Berücksichtigung der richtigen Versicherungstabellen ausgearbeitet werden.
RWA – Anlagen verhindern kein Feuer. Im Falle eines Brandes sind sie jedoch wirksame Mittel zur Schadensbegrenzung.
    Sie helfen:
  • Menschenleben zu retten
  • Gebäude zu erhalten
  • Sachwerte zu schützen
RWA Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind Teil des vorbeugenden Brandschutzes. Eine RWA – Anlage besteht aus einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG).
RWG Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, die sich im Brandfall automatisch und/oder manuell öffnen lassen und so Abzugsöffnungen für Rauch- und Brandgase im Dach freigeben.
Zur weiteren ordnungsgemäßen Funktion einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage gehören ferner Branderkennungselemente, Betätigungs- bzw. Auslösevorrichtungen, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und – bei größeren Räumen – Rauchschürzen zur Unterteilung der Fläche unter dem Dach in Abschnitte.
RWA – Anlagen müssen so bemessen sein, dass im Brandfall Rauch- und Brandgase den Raum nicht vollständig füllen können um somit eine rauchfreie Zone am Boden erhalten bleibt. Auslegung und Anordnung sind von der Art und der Nutzung des Gebäudes abhängig und entsprechend den jeweils zutreffenden Regelwerken zu bemessen. Bei der Bemessung einer RWA – Anlage ist die AWG zugrunde zu legen.
AWG Als AWG eines Abzugsgerätes (Fenster, Lichtkuppel usw.) wird diejenige Fläche bezeichnet, die im vollständig geöffneten Zustand aerodynamisch in Rechnung gestellt werden darf. Die wirksame Öffnungsfläche einer Rauchabzugsanlage (RWA) ist die Summe der wirksamen Öffnungsflächen aller einzelnen Abzugsgeräte. Für Treppenräume sind Rauchabzüge in allen Bundesländern durch die Landesbauordnung vorgeschrieben. Auslösestellen sind im Erdgeschoss, auf dem obersten Treppenabsatz bzw. in jedem dritten Geschoss anzuordnen. Rauchabzugsanlagen können dabei auf Flachdächern in Form von Lichtkuppeln oder Lichtbändern, bei Steildächern als unmittelbar unter der Decke liegende Seitenfenster angeordnet werden. Für Treppenräume und Versammlungsstätten ist die geometrisch freie Rauchabzugsfläche AG anzusetzen.
Die Landesbauordnung
verlangt Rauchabzüge für Treppenräume in allen Gebäuden ab einer bestimmten Höhe. Im Regelfall sind Rauchabzüge bei solchen Gebäuden verlangt, in denen sich in einer oder mehreren Etagen in mehr als 7 m Höhe über dem Gelände, Personen aufhalten können und für Versammlungsstätten. Außerdem schreibt sie für Anlagen besonderer Art und/oder Nutzung für den Einzelfall gesonderte Maßnahmen vor, zu denen auch der Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gehören kann.
DIN 18 232
behandelt den baulichen Brandschutz für die Anwendung und Bemessung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen im Industriebau, gibt Hinweise für den sachgerechten Einbau und legt Prüfverfahren für Abzugsgeräte fest. Sie stellt den anerkannten Stand der Technik dar.
VdS – Richtlinie Form 2098
beinhaltet weitergehende Empfehlungen für Planung und Einbau von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und enthält zusätzliche Anforderungen aus versicherungstechnischer Sicht. Sie fordert Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für alle eingeschossigen gewerblichen Gebäude und für mehrgeschossige Gebäude, bei denen die Decke gleichzeitig die Dachkonstruktion darstellt. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist Voraussetzung für die Berücksichtigung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen bei der Rabattierung der Feuerversicherungsprämie.

RWA Anlagen sind Gefahrenmeldeanlagen und sind daher nach Herstellerangaben, jedoch längstens jährlich, zu prüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren.

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