Von der Handwerks-kammer von München und Oberbayern öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger im Elektroinstallateur-
Handwerk
VDS-Zertifizierter Sachverständiger zur Prüfung Elek-
trischer Anlagen

Prüfungen nach Klausel 3602 der Versicherungswirtschaft (VdS)

Ziel
Gegen Ende des vorherigen Jahrhunderts wurde zunehmend deutlicher erkannt, dass elektrische Anlagen nicht sich selbst überlassen werden konnten. Die elektrische Anlage war und ist viel zu häufig Ursache für Brände. Der elektrische Strom arbeitet für uns unsichtbar, geruchlos und (fast) geräuschlos. Vielleicht ist das der Hauptgrund warum die Gefahren, die von ihm ausgehen, auch heute noch unterschätzt werden. Aus diesem Grund fordern die Versicherungen in ihren Verträgen von dem Versicherungsnehmer eine wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlage. Ursprünglich wurde im Jahre 1987 die AFB 87 (Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen 1987) herausgegeben. Zu den in der AFB erwähnten Sicherheitsvorschriften zählen auch die so genannten VdS-Richtlinien, die Feuerschutzklausel, also die Klausel 3602, sowie die Klausel 2046 (Sicherheitsvorschriften in Starkstromanlagen bis 1000V). Die Klausel 2046 bindet die Klausel 3602 inhaltlich mit ein.
Die Versicherung
Der Versicherer kann die Klausel 3602 also je nach Risikoeinschätzung im Versicherungsvertrag mit aufnehmen. Die Klausel hat folgenden Wortlaut (Auszug):
"1. Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen jährlich ... auf seine Kosten durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadenverhütungs GmbH anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis (Befundschein VdS 2229) darüber ausstellen zu lassen. 2. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das Zeugnis unverzüglich zu übersenden, die Mängel fristgerecht zu beseitigen und dies dem Versicherer anzuzeigen."
Der VdS-zertifizierte Sachverständige
Die Stelle die eine wiederkehrende Prüfung fordert, kann auch die Qualifikation des Prüfers festlegen.
In Bezug auf den VdS anerkannten Sachverständigen wurde ein Anerkennungsverfahren festgelegt nach dem bestätigt werden kann, dass der Prüfer der elektrischen Anlagen gemäß Versicherungsklausel 3602 kompetent ist. Die Anerkennung erfolgt für den Zeitraum von vier Jahren. Während dieser Zeit unterliegt der Sachverständige der Überwachung durch die VdS-Zertifizierungsstelle. Für eine Verlängerung sind die Fach- und Sachkunde periodisch nachzuweisen.

  • Der VdS Sachverständige ist unabhängig. Er ist kein Angestellter des Anlagenbetreibers oder des Versicherungsnehmers.
  • Der Sachverständige ist hoch qualifiziert und muss seine Kompetenz periodisch nachweisen. Er muss sich laufend fortbilden, um immer in der Lage zu sein, aktuelle Richtlinien den Sachschutz der Feuerversicherungen mit einzubeziehen.
  • Er kann am Prüfergebnis nicht finanziell partizipieren, da er die Mängel nicht beseitigt.
  • Er ist nicht "betriebsblind", da er nicht Errichter oder Instandhalter der elektrischen Anlage ist.
  • Er ist unabhängig, sachlich, neutral und nicht weisungsgebunden
Dies kann kein anderer Prüfer leisten!
Die Aufgabe
Die Aufgabe des zertifizierten Prüf-Sachverständigen ist es nun, den aktuellen Zustand der KOMPLETTEN Elektroanlage zu untersuchen und zu dokumentieren. (Ordnungsgemäßer Zustand der elektrischen Anlage BGV A und DIN/VDE0105-100).
Der Prüfumfang richtet sich nach den Betriebsverhältnissen. Eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes muss möglich sein. Es werden Sichtprüfungen, Stichproben, Messungen (z.B. Isolation, Schleifenwiderstand …), thermografische Messungen und Funktionsprüfungen vorgenommen.
Die Prüfung nach Klausel 3602 ist in erster Linie eine eigenständige Prüfung des technischen Brandschutzes, die nicht durch andere Prüfungen ersetzt werden kann. Prüfungen wie z.B. nach BGV A3, DIN/VDE 0100, DIN/VDE 0105, DIN/VDE 0113, dienen dem Personenschutz und werden, zu Beginn der Revision nach VdS 3602, als durchgeführt vorausgesetzt.
Der Nutzeffekt
Der Prüfer der elektrischen Anlage steht immer in der Verantwortung vor
  • dem Betreiber, der zum einen einen gesicherten Betrieb fahren und zum anderen keine unnötigen Kosten aufwenden
  • dem Versicherer, der sein Schadenrisiko möglichst gering halten möchte und somit eine fachlich korrekte Prüfung fordert, ohne dabei den/seinen Kunden übermäßig finanziell zu belasten.

Nicht immer sind diese Ziele problemlos miteinander zu verknüpfen. Hier ist der Prüfer gefordert auch verantwortungsbewusst zu beraten! Durch die erfolgte Prüfung ergeben sich auch für den Betreiber wertvolle Informationen über den technischen Zustand der Elektroanlage, die Abnützung und den zu erwartenden Instandhaltungsaufwand. Anlagenausfällen wird vorgebeugt, Wartung, Inspektion und Instandhaltung können bedarfsgerecht optimiert werden. Energieeffizienz und Einsparpotenzial an elektrischer Energie kann ebenso erkannt und dem Betreiber mitgeteilt werden.
Die Prüfung der elektrischen Anlage
Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 umfasst die Besichtigung sowie die Funktionsprüfung und das Messen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der jeweils anzuwendenden Gesetzte, Vorschriften, Normen und der Richtlinien der Feuerversicherer (VdS-Richtlinien). Diese Prüfrichtlinien erläutern detailliert die Vorgehensweise beim Prüfen der elektrischen Anlagen nach Klausel 3602. Grundsätzlich ist der gesamte Risikostandort zu prüfen. In komplexen Anlagen kann der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer einzelne Prüfabschnitte vereinbaren. Für einen Risikostandort dürfen max. vier Prüfabschnitte gebildet werden. Für jeden Prüfabschnitt muss ein eigener Befundschein (Mängelbericht) erstellt werden.
Besichtigen:
Um eine Aussage über den ordnungsgemäßen Zustand einer E-Anlage zu treffen, muss die gesamte E-Anlage, ohne Ausnahme, besichtigt werden. Die Schwerpunkte der Besichtigung liegen Beispielhaft bei der Trafostation, den Schaltanlagen, den Elektroverteilanlagen, der gesamten Kabel- und Leitungsanlage bis hin zum letzten Betriebsmittelanschluss. Ferner die gesamte Beleuchtungsanlage, die Brandabschottungen, die Erdungs- und Potentialausgleichsanlagen und schließlich der Blitz- und Überspannungsschutz.
Messungen:
Als Teil der Prüfung müssen auch Isolations-Widerstandsmessungen, Durchgängigkeit des/der Schutzleiter/s, des Potentialausgleich durchgeführt werden. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD) werden mit einem besondern Messgerät geprüft. Strommessungen an Aussen-Schutz- und Schirmleitern und Neutralleitern mit Echt-Effektiv-Messgeräten sind unverzichtbar. Bei Verdacht auf harmonische Oberschwingungen wird eine Netz-Qualitätsanalyse durchgeführt.
Temperaturmessungen:
Ein weiterer, sehr wichtiger Teil der VdS 3602 Prüfung sind die Temperaturmessungen. Es wird hier mit Hilfe einer Wärmebildkamera bei
  • Anschlussbereichen
  • Klemmenvorrichtungen
  • Kondensatoren
  • Transformatoren, Konvertern
  • Motoren
  • Energiekabeln und Kabelbündeln
  • Oberflächen von weiteren Betriebsmitteln
eine gefahrdrohende Erwärmung erkannt, noch bevor es zu Ausfall einer technischen Anlage oder gar zu einem Brand kommt. Bitte beachten sie dazu auch die Seite zur Thermographie. > mehr lesen
Dokumentation:
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem sog. Befundschein dokumentiert. Hier wird die Anlage mit einem Buchstaben nach ihrem Zustand klassifiziert. Zusätzlich zu dieser Bewertung werden Erläuterungen beigefügt. Die Mängel werden einzeln mit Text, Bildern und einer Mangelkennzeichnung aufgeführt.

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